5000€ Schmerzensgeld für Verbraucher wegen Datenschutzverstoß
1. Zu den Voraussetzungen und zur Erfüllung des Auskunftsanspruchs aus Art. 15 Abs. 1, 2 DS-GVO im Arbeitsverhältnis.
2. Gegen den Anspruch auf Erteilung einer Datenkopie aus Art. 15 Abs. 3 DS-GVO kann nach dem Grundsatz von Treu und Glauben eingewandt werden, dass der Aufwand des Verantwortlichen in grobem Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Anspruchsstellers steht.
3. Zu den Voraussetzungen und zur Bemessung eines Anspruchs auf Ersatz eines immateriellen Schadens aus Art. 82 Abs. 1 DS-GVO, hier bei Verletzung des Auskunftsanspruchs aus Art. 15 Abs. 1 DS-GVO.
(ArbG Düsseldorf, Urt. v. 05.03.2020, Az. 9 Ca 6557/18).
Bei Missachtung der DSGVO drohen hohe Bußgelder und nun auch nach einem Urteil des ArbG Düsseldorf müssen Unternehmen nun mit Klagen wegen Schadensersatzansprüche von Verbrauchern rechnen.
Verbraucher können wegen einem DSGVO-Verstoß Klage einreichen
Dieses Urteil müsste ausreichen, um Schadensersatzforderungen geltend zu machen, wenn die Videoüberwachung nicht datenschutzkonform ist.
Der Schaden der für einen Verbraucher entsteht, kann sehr vielfältig sein
1.Ungesicherte Kameras tauchen im Internet auf
Gehackte IP-Kameras in Deutschland