Die Videoüberwachung nach der DSGVO

Videoüberwachung heute – Ein Bericht aus Bayern

Die detaillierten gesetzlichen Regelungen für die Zulässigkeit einer Videoüberwachung (§ 6b BDSG) werden, wenn sie nicht vom deutschen Gesetzgeber aufgehoben worden sind, jedenfalls mit Wirksamwerden der DS-GVO nicht mehr anwendbar.

Wichtiger Hinweis zu diesem Dokument:
Die DS-GVO wird nach der Übergangsphase von zwei Jahren am 25. Mai 2018 wirksam. Die Aufsichtsbehörden sind  aktuell bemüht, durch intensive Abstimmungsrunden eine einheitliche Sichtweise der neu geregelten Grundlagen und Anforderungen an den Datenschutz auf europäischer Ebene zu erzielen. Das BayLDA beteiligt sich deshalb an verschiedenen Arbeitskreisen, die sich dieser Herausforderung auch in Deutschland stellen. In der Zwischenzeit möchte das BayLDA Interessierten einen Einblick gewähren, welche Themenkomplexe der DS-GVO derzeit auch in der bayerischen Aufsichtsbehörde intensiv diskutiert werden. Das BayLDA veröffentlicht deshalb in regelmäßigen Abständen (geplant: zweimal im Monat) ein kurzes Papier zu einem ausgewählten Schwerpunkt. Das BayLDA weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei um keine verbindlichen Auffassungen handelt, sondern um gegenwärtige Interpretationen und Meinungen zur DS-GVO. Kommentare
zum dargestellten gegenwärtigen Verständnis nimmt das BayLDA gerne entgegen.

Hier Beitrag Downloaden