Der betriebliche Datenschutzbeauftragte
Liebe Datenschutzbeauftragte,
Was in Sachen Datenschutz noch alles auf uns zukommt, kann noch niemand so richtig abschätzen.
Auffallend sind die vielen unterschiedlichen Meinungen der angeblichen Fachleute. Das neue deutsche Anpassungsgesetz, BDSG-neu das nun das alte BDSG nun ablösen soll, ist verwirrender denn je und lässt auch jede Meinung zu. Da wird vermutlich tatsächlicher jeder Klage Tür und Tor geöffnet. Einig sind sich alle Fachleute jedoch in einem Punkt:
Die Bußgelder werden drastisch steigen.
Gut dran und schon ziemlich auf der sicheren Seite sind jedoch alle Firmen, die bereits heute alle Anforderungen es alten, bzw., des derzeitigen BDSG erfüllen.
Inwieweit wird sich die Rolle des Datenschutzbeauftragten ändern?
Der Datenschutzbeauftragter wird weiterhin gebraucht und sogar enorm an Bedeutung gewinnen, denn ab Inkrafttreten der DSGVO ist es die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen und Vorkehrungen und Dokumentationen zu überwachen. Ich habe eine neue Internetseite gemacht, die www.dsgvo.news hier werden alle interessanten Veröffentlichungen, Gesetze, Paragraphen und alles was sonst noch für einen externen Datenschutzbeauftragten wichtig ist zu finden sein. Also alles was Sie in Zukunft zum Thema Datenschutz suchen, erden Sie auf dieser Seite finden.
Auf der Seite www.efdat.de wird zu sehen sein, wie das Konzept Datenschutzbeauftragter vermarktet werden kann. Dazu erhalten Sie in den nächsten Tagen nochmal ein separates Anschreiben, zum EFDAT Datenschutzpaket, das jeder „betroffene Einzelhändler oder Gastronom“ zum Sonderpreis von 820,- EUR erwerben sollte.
Der Datenschutzbeauftragte in der DSGVO
Bis zu 50 000 EUR Bußgeld ,wenn vergessen wird einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen