Videoüberwachung – Hinweispflicht
Orientierungshilfe „Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen“ Stand: 19.02.2014 Version: 1.1 Redaktion: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg 2.2.2. Hinweispflicht Nach § 6b Absatz 2 BDSG sind der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen. Der Hinweis kann mit Hilfe entsprechender Schilder oder graphischer Symbole (z.B. Piktogramm nach DIN 33450) erfolgen. Er ist so (etwa in
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