Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu)
Das neue BDSG in der konsolidierten Fassung von Herrn Hülsmann, wir danken ihm Hier klicken und das BDSG-neu konsolidierte Fassung (Stand 25.5.2017) lesen Und hier die Originalfassung des BDSG-neu (Gültig ab 25. Mai 2018) § 4 Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (1) Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen, zur
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