Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu)

Das neue BDSG in der konsolidierten Fassung von Herrn Hülsmann, wir danken ihm Hier klicken und das BDSG-neu  konsolidierte Fassung (Stand 25.5.2017)  lesen   Und hier die Originalfassung des BDSG-neu (Gültig ab 25. Mai 2018)   § 4 Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (1) Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen, zur

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