DSGVO – Datenschutzbeauftragter jetzt öfter Pflicht

  Nach dem  § 38 BDSG-neu haben Unternehmen wie nach bisherigem Recht einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn mindestens 10 Personen ständig mit der Datenverarbeitung beschäftigt sind. Darüber hinaus ist aber unabhängig von der Personenzahl ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen, wenn eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO vorgenommen werden muss. Dies ist der Fall bei  Videoüberwachung oder der Verarbeitung von Gesundheitsdaten.  

Weiterlesen

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte

Liebe Datenschutzbeauftragte, Was in Sachen Datenschutz noch alles auf uns zukommt, kann noch niemand so richtig abschätzen. Auffallend sind die vielen unterschiedlichen Meinungen der angeblichen Fachleute.  Das neue deutsche Anpassungsgesetz, BDSG-neu das nun das alte BDSG nun ablösen soll, ist verwirrender denn je und lässt auch jede Meinung zu. Da wird vermutlich tatsächlicher jeder Klage Tür und Tor geöffnet. Einig

Weiterlesen