DIN 33450 -Hinweisschild Videoüberwachung

DIN33450 Hinweisschild Videoüberwachung       Nach Absatz 2  BDSG sind der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen. #DIN33450 Damit sollen die Betroffenen auf die Tatsache der Beobachtung hingewiesen werden. Verdeckte Überwachung ist also generell, auch wegen dem Beschäftigtendatenschutz unzulässig. Der Umstand der Videoüberwachung ist erkennbar, wenn hierauf durch ein Schild hingewiesen wird

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