Technisch organisatorische Maßnahmen

Art. 28 DSGVO – Auftragsverarbeiter Erfolgt eine Verarbeitung im Auftrag eines Verantwortlichen, so arbeitet dieser nur mit Auftragsverarbeitern, die hinreichend Garantien dafür bieten, dass geeignete  technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen dieser Verordnung erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet. 1Der Auftragsverarbeiter nimmt… 22 BDSG …Technik, der Implementierungskosten

Weiterlesen