5000€ Schmerzensgeld für Verbraucher wegen Datenschutzverstoß

  1. Zu den Voraussetzungen und zur Erfüllung des Auskunftsanspruchs aus Art. 15 Abs. 1, 2 DS-GVO im Arbeitsverhältnis. 2. Gegen den Anspruch auf Erteilung einer Datenkopie aus Art. 15 Abs. 3 DS-GVO kann nach dem Grundsatz von Treu und Glauben eingewandt werden, dass der Aufwand des Verantwortlichen in grobem Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Anspruchsstellers steht. 3. Zu den Voraussetzungen und zur Bemessung eines

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