Videoüberwachung im Rahmen der EU-Datenschutzgrundverordnung ab 2018

Liebe Datenschutzbeauftragte,

Lesen Sie die nachstehende Meldung des BfDI genau durch und entdecken Sie die für die Videoüberwachung wichtigste Passage dieser Mitteilung

Die Rechtslage zur Videoüberwachung wird ab dem 25. Mai 2018 durch die EU-weit gültige Datenschutzgrundverordnung bestimmt. Diese enthält zwar keine speziellen Normen zur Videoüberwachung, liefert jedoch viele allgemeine Regelungen für die Interessenabwägung zwischen Betreiber und Betroffenen. Ein Großteil der hier geschilderten Grundsätze wird auch unter der DSGVO am 25.05.2018 weiterhin nutzbar bleiben; ebenso wie die weitergehenden Beschlüsse des Düsseldorfer Kreises der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder.

Hilfreich für die weiterführende Lektüre zu spezifischen Anwendungsfällen sind dabei unter anderem die
Orientierungshilfen „Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen“ vom 19.02.2014 und „Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln“ vom 16.09.2015 sowie die Beschlüsse zur Videoüberwachung in und an Taxis vom 26.02.2013 und zur Unzulässigkeit von Videoüberwachung aus Fahrzeugen (Dashcams) vom 26.02.2014

Diese Texte können über den Internetauftritt der BfDI abgerufen werden: www.datenschutz.bund.de.
Weitere Informationen zur Videoüberwachung durch Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste enthält Teil II des Datenschutz kompakt Videoüberwachung: https://www.bfdi.bund.de/DatenschutzKompakt.

 

 

In dem nachfolgenden Schriftwerk wurde im Jahre 2000 nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit und den betroffenen Anwendern etwas beschlossen, was auch heute noch 17 Jahre danach, von ca 80% aller Gewerbetreibenden nicht eingehalten wird. Dieser Umstand wird sich allerdings erst  im Jahre 2018 dramatisch bemerkbar machen, mit Bußgeldern, in einer Höhe, die Deutschland bis dahin noch nicht gesehen hat.(Merkel macht’s möglich)

59. Konferenz der Landesbeauftragten März 2000 Düsseldorfer Kreis

Allerdings – und das ist die gute Nachricht, Hilfe für alle Beteiligten naht – eine Datenschutzhilfe wird sich in den nächsten Wochen der Öffentlichkeit präsentieren.